Beschluss zu TOP 10
Ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.-Nr. 6 Gemarkung Offenbau, wird zur Ortsstraße aufgestuft. Träger der Baulast ist der Markt Thalmässing. Anfangspunkt: Einmündung in Fl.-Nr. 170 Gemarkung Offenbau, Endpunkt: Fl.-Nr. 4/2 West, Länge: 0,068 km. Der Lageplan vom 14.06.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.